Arbeitsrecht
Für Arbeitnehmer & Arbeitgeber
Die Kanzlei vertritt im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Zu den Schwerpunkten der arbeitsrechtlichen Tätigkeit gehören insbesondere:
- Überprüfung und Entwerfen von Dienst- und Arbeitsverträgen
- Beratung bei Abmahnungen
- Beratung im Zusammenhang mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch
Aufhebungsverträge oder betriebsbedingte, personenbedingte, oder verhaltensbedingte ordentliche oder außerordentliche Kündigungen - Beratung bei Änderungskündigungen
- Vertretungen in Kündigungsschutzprozessen sowie Entfristungsprozessen
- Überprüfung von Urlaubsansprüchen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Ansprüche im Rahmen des Mutterschutzes oder der Elternzeit, Gratifikationsansprüche etc.
- Überprüfung und Entwerfen von Arbeitszeugnissen
- Fragen im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen
- Beratung bei Bertriebsübergängen
- Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen (Beteiligungsrechte des
Betriebsrats, Betriebsvereinbarungen, Gesamtzusagen, etc.) - Beratung im Zusammenhang mit Arbeitnehmerhaftung und Arbeitsunfällen
- Beratung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge
- Fragen über den gesetzlichen Mindestlohn
- Beratung bei Weiterbeschäftigungs- und Wiedereinstellungsansprüchen
- Fragen im Zusammenhang mit dem Vergütungsrecht
Ansprechpartnerin für arbeitsrechtliche Fragen ist Frau Rechtsanwältin Susanne Schwandt.
Darauf haben wir uns spezialisiert
Schwerpunkte und Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Die Kanzlei vertritt im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die Kanzlei vertritt Vermieter, Mieter, Pächter und Verpächter sowohl in privaten als auch in gewerblichen Wohnungsmietrecht und Gewerbemietrecht.
Familienrecht
Das Familienrecht befasst sich mit Rechtsfragen aus dem Bereich Familie, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft.
Strafrecht
Verteidigung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und in Verkehrsstrafsachen sowie Vertretung von Nebenklägern in Strafverfahren.
Verkehrsrecht & Unfallregulierung
Wir beraten und vertreten Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten des Zivil- und Ordnungswidrigkeitenrechtes.
Zivilrecht / Vertragsrecht
Das Allgemeine Zivilrecht betrifft das gesamte Bürgerliche Gesetzbuch mit Nebengesetzen.
Notariat
Der Notar begleitet ein öffentliches Amt. Er ist unparteiisch und unabhängig.