Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich. Nur knapp ein Drittel der deutschen Bürger hat eine Entscheidung zu seinem Nachlass getroffen. Alle übrigen Erbfälle erfolgen aufgrund gesetzlicher Erbfolge. Viele Streitigkeiten könnten vermieden werden, wenn zuvor eine gezielte und fundierte Rechtsberatung erfolgt.

Zu den Schwerpunkten der erbrechtlichen Tätigkeit gehören insbesondere:

-Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft
-Berliner Testament
-Ehegattentestament
-Erbauseinandersetzung
-Erbschein, Erbverzicht, Erbvertrag
-Nachlassverbindlichkeiten und Nachlass Insolvenz
-Pflichtteils-/Pflichtteilsergänzungsanspruch
-Testament und Testamentsanfechtung
-Vermächtnis
-Vorerbe/Nacherbe

Ihre Ansprechpartnerin für erbrechtliche Fragen ist Frau Susanne Schwandt.