Arbeitsrecht

Die Kanzlei vertritt im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Zu den Schwerpunkten der arbeitsrechtlichen Tätigkeit gehören insbesondere:

-Überprüfung und Entwerfen von Dienst- und Arbeitsverträgen
-Beratung bei Abmahnungen
-Beratung im Zusammenhang mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch
Aufhebungsverträge oder betriebsbedingte, personenbedingte, oder verhaltensbedingte
ordentliche oder außerordentliche Kündigungen
-Beratung bei Änderungskündigungen
-Vertretungen in Kündigungsschutzprozessen sowie Entfristungsprozessen
-Überprüfung von Urlaubsansprüchen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Ansprüche im
Rahmen des Mutterschutzes oder der Elternzeit, Gratifikationsansprüche etc.
-Überprüfung und Entwerfen von Arbeitszeugnissen
-Fragen im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen
-Beratung bei Bertriebsübergängen
-Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen (Beteiligungsrechte des
Betriebsrats, Betriebsvereinbarungen, Gesamtzusagen, etc.)
-Beratung im Zusammenhang mit Arbeitnehmerhaftung und Arbeitsunfällen
-Beratung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge
-Fragen über den gesetzlichen Mindestlohn
-Beratung bei Weiterbeschäftigungs- und Wiedereinstellungsansprüchen
-Fragen im Zusammenhang mit dem Vergütungsrecht

Ansprechpartnerin für arbeitsrechtliche Fragen ist Frau Rechtsanwältin Susanne Schwandt.