Familienrecht

Das Familienrecht befasst sich mit Rechtsfragen aus dem Bereich Familie, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft. Ein Scheitern der Beziehung oder sonstiger Konflikte im persönlichen Bereich kann sehr große Krisen oder sonstige lebensveränderte Konsequenzen haben. In keinem anderen Rechtsgebiet ist die gute persönliche Zusammenarbeit und das Vertrauen zwischen Anwalt und Notar erforderlich

Zu den Schwerpunkten der Familienrechtlichen Tätigkeit zählt folgendes:

-Überprüfung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen
-Unterhaltsberechnung von Kindesunterhalt, Trennungs- und Scheidungsunterhalt
-Sorgerecht und Umgangsrecht
-Vermögensauseinandersetzung wie Zugewinnausgleich oder Zuwendungen
-Ehewohnung Hausrat
-Gerichtliche Interessenvertretung bei Scheidungsverfahren und anderen Familiengerichtsverfahren

Ihre Ansprechpartnerin für familienrechtliche Fragen ist Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin Susanne Schwandt.