Familienrecht
Vertrauensvolle Beratung in schwierigen Lebenssituationen
Das Familienrecht befasst sich mit Rechtsfragen aus dem Bereich Familie, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft.
Ein Scheitern der Beziehung oder sonstiger Konflikte im persönlichen Bereich kann sehr große Krisen oder sonstige lebensveränderte Konsequenzen haben. In keinem anderen Rechtsgebiet ist die gute persönliche Zusammenarbeit und das Vertrauen zwischen Anwalt und Notar erforderlich.
Zu den Schwerpunkten der Familienrechtlichen Tätigkeit zählt folgendes:
- Überprüfung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Unterhaltsberechnung von Kindesunterhalt, Trennungs- und Scheidungsunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzung wie Zugewinnausgleich oder Zuwendungen
- Ehewohnung Hausrat
- Gerichtliche Interessenvertretung bei Scheidungsverfahren und anderen Familiengerichtsverfahren
Ihre Ansprechpartnerin für familienrechtliche Fragen ist Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin Susanne Schwandt.
Darauf haben wir uns spezialisiert
Schwerpunkte und Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Die Kanzlei vertritt im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die Kanzlei vertritt Vermieter, Mieter, Pächter und Verpächter sowohl in privaten als auch in gewerblichen Wohnungsmietrecht und Gewerbemietrecht.
Familienrecht
Das Familienrecht befasst sich mit Rechtsfragen aus dem Bereich Familie, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft.
Strafrecht
Verteidigung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und in Verkehrsstrafsachen sowie Vertretung von Nebenklägern in Strafverfahren.
Verkehrsrecht & Unfallregulierung
Wir beraten und vertreten Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten des Zivil- und Ordnungswidrigkeitenrechtes.
Zivilrecht / Vertragsrecht
Das Allgemeine Zivilrecht betrifft das gesamte Bürgerliche Gesetzbuch mit Nebengesetzen.
Notariat
Der Notar begleitet ein öffentliches Amt. Er ist unparteiisch und unabhängig.